Rundflüge
Verein „Freunde der Flugschule Basel“
Unter dem Namen „Freunde der Flugschule Basel“ besteht ein Verein, der namentlich durch die nicht gewerbsmässige Durchführung von Rundflügen für Vereinsmitglieder die Förderung der General Aviation auf dem Flughafen Basel-Mülhausen bezweckt.
Dem Verein zugrundeliegende Idee ist, dass die Rundflüge von an der Flugschule Basel AG operierenden Privatpiloten durchgeführt werden. Dem Umstand zufolge, dass einem Privatpiloten die Durchführung gewerbsmässiger Flüge untersagt ist, haben die mitfliegenden Vereinsmitglieder lediglich die Selbstkosten des Flugzeuges inklusive die Kosten der anfallenden Landetaxen zu tragen.
Rundfluggutscheine
Mit Erwerb eines Rundfluggutscheines begründen die auf dem Gutschein aufgeführten Passagiere eine Vereinsmitgliedschaft in der Form des FSB-Supporters, welche keinerlei Verpflichtungen mit sich bringt und nach 12 Monaten automatisch wieder erlischt. Pro aufgeführtem Passagier werden jeweils CHF 50.– des bezahlten Flugpreises als Mitgliederbeitrag gewertet.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte direkt unter +41 61 461 17 17, per Mail unter info@fsb.aero oder kommen Sie bei uns an der Flugschule vorbei.
Flugpreise und Flugzeuge
Zur Durchführung der Rundflüge werden lediglich Flugzeuge der Flugschule Basel AG eingesetzt. Je nach Flugzeugtyp variiert die maximale Anzahl Passagiere zwischen 1 und 3.
Rundflug mit Tecnam P2008 JC (max. 1 PassagierIn)
30 Minuten: CHF 99.–
45 Minuten: CHF 148..–
60 Minuten: CHF 198.–
X Minuten: CHF 3.30 pro Flugminute
Rundflug mit Piper Archer/Warrior (max. 3 PassagierInnen)
30 Minuten: CHF 161.–
45 Minuten: CHF 240.–
60 Minuten: CHF 322.–
X Minuten: CHF 5.35 pro Flugminute
Die zusätzlich anfallenden Landetaxen sind in den aufgeführten Flugpreisen noch nicht enthalten.
Zur Erläuterung der Haftungs- und Versicherungssituation des entgeltlichen Privatfluges
Dem Verein „Freunde der Flugschule Basel“ zugrundeliegende Idee ist, dass Privatpiloten der Flugschule mit Mitgliedern des Vereins entgeltliche, jedoch nicht gewerbsmässige Rundflüge unternehmen. Zum Begriff der Gewerbsmässigkeit wird auf Art. 100 Abs. 1 lit. a und b der Verordnung über die Luftfahrt (LFV) verwiesen.
Insofern handelt es sich bei den durch den Verein organisierten Rundflügen um sogenannte entgeltliche Privatflüge, welche folgende Haftungssituation mit sich bringen;
Art. 7 der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) bestimmt, dass im Falle eines Unfalles an Bord des Flugzeuges oder beim Ein- und Aussteigen der verantwortliche Pilot in unbegrenzter Höhe für Tod oder Körperverletzung der Reisenden haftet. Die Haftung für Schäden bis zu einem Betrag von 113‘100 Sonderziehungsrechten pro Reisendem (dies entspricht rund CHF 153'814.–) kann der verantwortliche Pilot weder ausschliessen noch beschränken – er haftet folglich auch ohne jegliches Verschulden. Lediglich bei Schäden, welche den Betrag von 113‘100 Sonderziehungsrechten (sprich: CHF 153‘814.–) überschreiten, kann sich der Pilot durch den Nachweis, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle, von seiner Haftung befreien. Eine Verzichtserklärung der Reisenden gegenüber dem verantwortlichen Piloten auf allfällige Schadenersatzansprüche ist im Übrigen ausgeschlossen.
Zudem ergeben sich aus der Konstellation des entgeltlichen Privatfluges Haftungsbeschränkungen bezüglich Reisegepäck und Schäden aus Verspätung, welche für den Verein jedoch weitaus bedeutungsloser sein dürften.
Grundsätzlich ist die Haftpflicht des verantwortlichen Piloten für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck auf den Betrag von 1‘131 Sonderziehungsrechten (sprich: CHF 1‘538.–) beschränkt, während für Verspätungen von Reisenden höchstens bis zum Betrag von 4‘694 Sonderziehungsrechten (sprich: CHF 6‘384.–) gehaftet wird.
Bezüglich der Versicherungssituation wird auf den Anhang 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flugschule Basel AG verwiesen.
Im Rahmen der Durchführung dieser entgeltlichen Privatflüge sind des Weitern Beförderungsscheine auszustellen.